Kurze Kündigungsfristen erleichtern den Wechsel
Ein Grund für die Zurückhaltung beim Wechsel des Stromanbieters ist häufig die Furcht vor bürokratischen Hindernissen. Während in der Regel der neue Energieversorger die Formalitäten der Kündigung erledigt, war die Frage der Kündigungsfristen etwas, das in der Vergangenheit oft für Verzögerungen gesorgt hat. Der Gesetzgeber hat darauf reagiert und die Prozedur deutlich vereinfacht. Wer sich bei einem Stromvergleich zum Wechsel entscheidet, kann nun mit einer Kündigungsfrist von zwei Wochen seinen Vertrag kündigen. Früher betrug diese Frist noch vier Wochen. Viel wichtiger für die Kunden ist allerdings die Tatsache, dass der komplette Wechselvorgang nun innerhalb von drei Wochen abgeschlossen sein muss. Dies ermöglicht den flexiblen Wechsel innerhalb eines Monats, damit sich die Ersparnis möglichst rasch bemerkbar macht. Die neue Regelung ist seit April in Kraft, gilt allerdings nicht für Verträge mit längeren Laufzeiten. Hier kann der Kunde nach wie vor erst zum vereinbarten Zeitpunkt kündigen. Dessen ungeachtet gilt aber immer das Sonderkündigungsrecht bei Strompreiserhöhungen.