Umstellung auf elektronische Zähler
Früher wurden neue elektronische Zähler vor allem in Industrien genutzt. Seit einigen Jahren finden sie aber auch in privaten Haushalten Einzug. Je nachdem für welchen Stromanbieter sich entschieden wurde, ist die Verbreitung in den Haushalten sehr unterschiedlich. In Deutschland sind sie beispielsweise derzeit in relativ wenigen Haushalten verbreitet, während die Zähler in anderen Ländern wie Schweden in den meisten Haushalte vorhanden sind.
Die elektronischen Stromzähler sind teilweise mit Tarifumschaltern versehen, welche eine vereinbarte zeitabhängige Einstellung des Tarifs berücksichtigen. Die neuen elektronischen Zähler werden per Fernauslesung über Datenschnittstellen von der Gebäudeautomation und vom Energieversorgungsunternehmen ausgelesen. Durch diese elektronischen Zähler ist es möglich, die Tarifierung zu ändern, ohne dass in den Zähler eingegriffen werden muss. Im Zähler sind keine elektro-mechanischen Zählwerke mehr notwendig. Beachten sollte man bei diesen elektronischen Stromzählern, dass möglicherweise die Anzeigte eine andere Anordnung aufweist. So kann beispielsweise die Anzeige für Hochschultarife (HT) oben und die für Niedrigpreis-Tarife (NT) unten stehen.
Nachdem in Deutschland 2008 das Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) und eine neue Messzugangsverordnung (MessZV) in Kraft traten, verpflichtet sich das Land, dass sowohl bei Modernisierungen, als auch in Neubauten die sog. intelligenten Zähler verwendet werden. Außerdem kommen diese Zähler auch immer häufiger bei vom Staat geförderten Pilotprojekten zur Einführung der Smart-Metering-Technologie zum Einsatz. Seit Beginn des Jahres 2006 erfolgen auch vom Staat geförderte Feldversuche mit ständig laufenden Verbindungen über das Internet. Alle Energieversorger Zählgeräte bieten seit 2008 Datennetzanschluss an.
In den unterschiedlichsten Ländern, wie beispielsweise der USA ist ergänzend zum elektronischen Zähler eine integrierte Abschaltoption vorhanden. Dadurch ist per Fernsteuerung eine Trennung des Verbrauchers vom Stromnetz durch den Energieversorger möglich. Beispielsweise kann der Energieversorger zu diesem Mittel greifen, wenn der Verbraucher seine Rechnung nicht bezahlt hat. Hierfür baut man ein Relais in den Zähler ein.
Ein Störfrequenzbereich zwischen 3 kHz und 150 kHz, welcher nicht reguliert ist, kann bei elektronischen Stromzählern zu sehr starken Messabweichungen führen. Bekannt ist dieses Phänomen vor allem auch bei der Einspeisung erneuerbarer Energien.