Wechsel bei geleisteten Abschlagszahlungen
Ein Wechsel des Stromanbieters lässt sich ohne Probleme vornehmen. Einige Verbraucher zahlen jedoch ihre Abschläge an den bisherigen Versorger im Voraus. Bei ihnen stellt sich die Frage, wie die bereits gezahlte Beträge bei einem Wechsel des Anbieters verrechnet werden. Die Antwort ist vergleichsweise unkompliziert. Wenn der Wechsel erfolgt, erstellt der bisherige Anbieter für den Tag des Wechsels eine Abschlussrechnung. Diese enthält alle noch ausstehenden Forderungen, aber auch alle bereits geleisteten Zahlungen. Wenn die Höhe der Zahlungen die der Forderungen übersteigt, dann wird der entsprechende Differenzbetrag dem Kunden gutgeschrieben. Nach einem Wechsel erfolgt also eine völlige Trennung und die im Voraus geleisteten Abschläge fließen zurück auf das Konto des Verbrauchers. Solche Vorauszahlungen sind als kein Hemmschuh, wenn ein Wechsel des Anbieters geplant ist.