Stromanbieter wechseln: Muss der Vermieter informiert werden?
Die meisten Haushalte beziehen ihren Strom direkt von einem Stromanbieter, dies gilt auch für die meisten Mietverhältnisse. In diesem Fall hat die Wohnung in der Regel einen eigenen Stromanschluss und der Mieter einen direkten Vertrag mit dem Energieversorger. Dann muss der Vermieter weder informiert noch gefragt werden, wenn ein Wechsel ins Haus steht. Man ist selbst für seine Energieversorgung und die Verträge mit dem Stromanbieter verantwortlich. Bei Fragen und Problemen ist man jedoch auf sich gestellt und muss diese direkt mit seinem Anbieter besprechen, der Vermieter kann hier nicht weiterhelfen.
Anders sieht das aus, wenn die Stromkosten bereits in der Miete enthalten sind, was beispielsweise oft bei Untermietern der Fall ist. Dann kann der Mieter nicht so ohne Weiteres einen Wechsel in die Wege leiten, sondern muss den Vermieter informieren und eventuell sogar fragen. Allerdings muss der Vermieter aus Gründen der Wirtschaftlichkeit den Wechsel zu einem günstigeren Stromanbieter in aller Regel zulassen. Um dies zu untermauern, ist ein vorheriger Stromvergleich zu empfehlen. Häufig hat der Vermieter jedoch Kombiverträge mit einem Stromversorger für verschiedene Wohnungen mit verschiedenen Mietern. In diesem Fall kann er einen einzelnen Mieter nicht so einfach zu einem anderen Anbieter wechseln lassen. Dennoch sollte man seinen Vermieter in diesem Fall über das bessere Angebot informieren. Vielleicht nimmt er ja einen Wechsel für das ganze Haus vor. Gerade durch die gestiegenen Energiekosten empfiehlt sich der Stromvergleich und der Wechsel zu günstigen Alternativen.
Angst um technische Bauarbeiten an Zählern oder Stromleitungen, die man vor dem Vermieter rechtfertigen müsste, braucht man dabei nicht haben. Der neue Anbieter nutzt die Infrastruktur des alten Versorgers, ohne technische Umbauten vornehmen zu müssen. In der Regel haben Vermieter sogar Erfahrungen mit verschiedenen Stromanbietern und den Fragen und Problemen, die bei einem Anbieterwechsel auftreten können. Die Erfahrungen des Vermieters können an dieser Stelle sehr hilfreich sein.