Wartungsarbeiten nach Anbieterwechsel
Der Wechsel des Stromanbieters betrifft aus Sicht des Verbrauchers nur den Tarif. Die übrigen Leistungen, die mit seiner Stromversorgung zusammenhängen, bleiben weiterhin Sache des örtlichen Versorgers, der in der Regel auch der Netzbetreiber ist. Für alle technischen Fragen, etwa bei einer Störung am Stromzähler oder an dem Leitungsnetz, bleibt das lokale Stromversorgungsunternehmen auch dann noch zuständig, wenn ein Wechsel des Anbieters erfolgt ist. Hierzu gibt es gesetzliche Regelungen. Natürlich erbringt der Netzbetreiber diese Leistungen nicht kostenfrei. Der neue Stromversorger zahlt dem Netzbetreiber eine Gebühr, die die Wartung der technischen Einrichtungen beinhaltet. Die Kosten hierfür sind in den Preisen des neuen Anbieters enthalten und sollten bei einem Strompreisvergleich berücksichtigt werden.